Zürich und Ostschweiz
Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

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SEGIM SCHWEIZ · SEIT 1999
Wir sind
Nur Rückbauer!
Ob im Rahmen einer energetischen Gebäudeerneuerung, einer optischen Neugestaltung oder vor umfassenden Sanierungsmassnahmen: Der Rückbau von Fassadenstrukturen erfordert fundiertes Fachwissen, moderne Spezialwerkzeuge und strikte Sicherheitsvorkehrungen. Die SEGIM Schweiz Rückbau & Demontagen GmbH bietet Ihnen professionelle Lösungen für den partiellen oder vollständigen Rückbau von Innen- und Aussenfassaden bei Wohn-, Gewerbe- und Industrieobjekten.
Wir wählen auf den Bestand abgestimmte, möglichst erschütterungsarme Verfahren zum Schutz der verbleibenden Bausubstanz. Rückbaugrenzen und Anforderungen der nachfolgenden Gewerke werden vor Beginn vereinbart.
Neue Fassaden, Dämmungen, Abdichtungen und Ausbauarbeiten übernehmen die zuständigen Folgegewerke.
Offerte anfragen ↗Innen- und Aussen-Fassadenrückbau erfordert abgestimmte Schnittverfahren, Schutzmassnahmen und die Prüfung der zu erhaltenden Bausubstanz. SEGIM Schweiz unterstützt Fassadenbauer, Architekturbüros und Generalunternehmer bei der Vorbereitung energetischer Sanierungen, Umnutzungen und neuer Raumgestaltungen.
Hinterlüftete Fassadensysteme (VHF) und Unterkonstruktionen aus Aluminium, Stahl oder Holz werden innerhalb der festgelegten Rückbaugrenzen demontiert. Bekleidungen aus Keramik, Glas, Metallpaneelen, Verbund- oder Faserzementplatten werden nach Bestands- und Schadstoffabklärung berücksichtigt. Asbestverdächtige Faserzementprodukte erfordern eine gesonderte fachliche Abklärung und geeignete Verfahren.
EPS-, XPS-, Mineralwolle- und PIR-Dämmungen samt Armierungsgewebe und Altputz können nach Materialprüfung abgetragen werden. Befestigungen, Untergrund, allfällige Belastungen und Schutz angrenzender Bauteile bestimmen Verfahren und Entsorgungswege.
Akustikpaneele, Wandtäferungen, Holzlamellen, Verbundsysteme sowie Gipskarton- und Gipsfaser-Vorsatzschalen werden im vereinbarten Umfang entfernt. Schachtverkleidungen und Dämmschichten werden nach Prüfung von Leitungen, Brandschutzfunktionen und Materialbeschaffenheit einbezogen.
Schaufensteranlagen, Pfosten-Riegel-Fassaden, Festverglasungen und Fenster können nach technischer Prüfung kontrolliert ausgebaut werden. Gewicht, Glasart, Befestigung und erforderliche Hebemittel werden vorab geklärt. Lamellenstoren, Rollläden und Markisen werden nach erforderlicher elektrischer Trennung mechanisch demontiert.
Wand- und Brüstungsöffnungen für Fenster oder Türen werden erst nach Klärung von Statik, Leitungen und erforderlichen Bewilligungen geplant. Geeignete erschütterungsarme Diamanttrennverfahren, Rückbaugrenzen und gegebenenfalls notwendige Abstützungen werden mit den zuständigen Fachpersonen festgelegt.
Gerüste, Hebebühnen, Zugänge und Absturzsicherung werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Suva-Vorgaben und des Projekts geplant. Absperrungen, Schutznetze und weitere Massnahmen gegen herabfallende Teile werden mit den Beteiligten abgestimmt. Verfahren werden so gewählt, dass Belastungen der zu erhaltenden Bausubstanz möglichst begrenzt werden.
Dämmstoffe, Metallunterkonstruktionen, Glas und mineralischer Putzschutt werden nach Materialabklärung möglichst getrennt erfasst. Geeignete Verwertungs- und Entsorgungswege richten sich nach Qualität und allfälliger Belastung; eine feste Recyclingquote wird nicht pauschal zugesichert.
Von Regensdorf aus planen wir Projekte in Stadt und Kanton Zürich, im Aargau, in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen sowie in den weiteren Kantonen. Einsatzplanung und Logistik werden standortbezogen abgestimmt.
Art, Befestigung, Zustand und Materialaufbau der Fassade werden vor Beginn erfasst. Rückbaugrenzen, verbleibende Befestigungen und der Schutz des Gebäudes werden mit der Bauleitung abgestimmt.
Bei älteren Faserzementplatten, Dämmungen, Beschichtungen oder unbekannten Schichten werden mögliche Belastungen und notwendige Untersuchungen vor Beginn geklärt. Gesonderte Arbeiten und erforderliche Fachbetriebe werden entsprechend dem Ergebnis eingeplant.
Für die Umgestaltung von Büros, Verkaufsflächen und weiteren Innenräumen entfernen wir vereinbarte Wandbekleidungen und nicht tragende Trennsysteme.
Ist eine Weiterverwendung vorgesehen, werden Anforderungen an Ausbau, Kennzeichnung und Transport gesondert vereinbart. Ein zerstörungsarmer Ausbau hängt von Zustand und Bauweise ab.
Ergänzend: Entkernung und Bauwerksentkernung ↗
GANZE SCHWEIZ / ALLE 26 KANTONE
Ob privates, gewerbliches oder industrielles Projekt: Wir planen Rückbau und Demontage in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin. Termine, Zugänge und Logistik stimmen wir auf Ihren Standort ab.
Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden.
Bern – einschliesslich Biel/Bienne –, Solothurn, Freiburg, Neuenburg und Jura.
Genf, Waadt und Wallis. Auch in der übrigen Romandie stimmen wir den Einsatz direkt mit Ihnen ab.
Rückbau- und Demontageprojekte im gesamten Kanton Tessin nach abgestimmter Einsatzplanung.
Rückbau, Demontage und Entkernung im Innen- und Aussenbereich als Vorbereitung auf die Sanierung. Die folgenden Aufnahmen dokumentieren die freigelegten Fassadenflächen dieses Projekts.
Die Aufnahme zeigt eine freigelegte Aussenwand entlang eines Baugerüsts. Sichtbar sind die Wandoberfläche und die Fensteranschlüsse nach dem Entfernen der äusseren Schichten.
Gerüste, Absturzsicherung, Hebemittel, Absperrungen und persönliche Schutzausrüstung werden anhand der konkreten Arbeiten geplant. Erforderliche Einrichtungen, Prüfungen und Zuständigkeiten werden vor Beginn festgelegt.
Statisch relevante Eingriffe, Verankerungen, Dachanschlüsse und verbleibende Bauteile werden mit den zuständigen Fachplanern abgeklärt. Temporärer Witterungsschutz und die Übergabe an die Folgegewerke sind vor der Öffnung der Gebäudehülle abzustimmen.
Passende Absaugtechnik, Abtrennungen und auf den Bestand abgestimmte Geräte helfen, Belastungen zu reduzieren. Ob Arbeiten in genutzten Gebäuden möglich sind, wird anhand von Nutzung, Schutzbedarf und Bauablauf geprüft.
Metalle, Holz, mineralische Bestandteile, Kunststoffe und weitere Materialien werden entsprechend ihrer Beschaffenheit und den örtlichen Möglichkeiten getrennt. Annahmestellen, Abtransport, mögliche Belastungen und erforderliche Nachweise werden vorab geklärt.
Bei Rückbau- und Demontagearbeiten haben der Schutz der zu erhaltenden Bausubstanz, angrenzender Räume und die Begrenzung von Immissionen hohe Priorität. SEGIM SCHWEIZ stimmt das Schutzkonzept auf Ihr Objekt ab. Möglichkeiten für Arbeiten bei laufendem Gebäude- oder Geschäftsbetrieb werden projektbezogen geprüft.
Innen- und Aussenarbeiten werden anhand von Bauweise, Arbeitshöhe, Zugängen und Schutzbedarf geplant. Anforderungen an Personal, Geräte und Fachpartner werden vorab festgelegt.
Schutzmassnahmen, Rückbau und Materialabfuhr werden gemeinsam geplant. Gesonderte Leistungen und die Zuständigkeit der Fachpartner werden in der Offerte festgehalten.
Rückbau, Materialabfuhr und Übergabe werden in Ihren Bauzeitenplan eingeordnet. Voraussetzungen und Abhängigkeiten stimmen wir mit der Bauleitung und den Folgegewerken ab.
Material, Fläche, Befestigung, Arbeitshöhe, Zugänge und Rückbaugrenzen bilden die Grundlage der Kalkulation. Eine Besichtigung sowie Arbeits- und Übergabetermine werden nach Vereinbarung festgelegt.
Damit Ihr Bauprojekt reibungslos, sicher und ohne Verzögerungen verläuft, setzen wir auf eine strukturierte und transparente Arbeitsweise:
Wir begutachten die Bausubstanz vor Ort, prüfen Zugänglichkeiten, klären statische Gegebenheiten mit den zuständigen Fachplanern und ermitteln den genauen Leistungsumfang.
Sie erhalten ein detailliertes Angebot ohne versteckte Kosten – zugeschnitten auf Ihr Budget und Ihren Zeitplan. Leistungsumfang, Voraussetzungen und mögliche gesonderte Leistungen werden klar festgehalten.
Vor Beginn richten wir die erforderlichen Staubschutzwände, Gerüste und Absauganlagen entsprechend dem Objekt ein. Die für die konkreten Arbeiten geltenden Sicherheitsanforderungen werden berücksichtigt; notwendige Einrichtungen und Zuständigkeiten werden vorab abgestimmt.
Unsere Spezialisten bauen die Innen- oder Aussenfassade systematisch, erschütterungsarm und substanzschonend zurück. Verfahren und Geräte werden auf den Bestand abgestimmt.
Die Rückbaumaterialien werden entsprechend ihrer Beschaffenheit und den örtlichen Möglichkeiten getrennt und den vorgesehenen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt. Abtransport und besenreine Übergabe erfolgen im vereinbarten Umfang.
Dies wird für jedes Objekt geprüft. Entscheidend sind Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Schutz von Personen, Staub- und Lärmbelastung sowie Flucht- und Transportwege. Arbeitszeiten und Schutzmassnahmen werden vorab abgestimmt.
Die Materialien werden anhand ihrer Beschaffenheit und möglicher Belastungen erfasst. Geeignete Verwertungs- und Entsorgungswege sowie notwendige Nachweise werden im Leistungsumfang geklärt.
Die Bauherrschaft beziehungsweise die zuständige Planung klärt mit den örtlichen Stellen, welche Bewilligungen und Nachweise für das konkrete Vorhaben erforderlich sind. Zuständigkeiten und Voraussetzungen werden vor Beginn gemeinsam abgestimmt.
Nein. Wir konzentrieren uns auf Rückbau und Demontage. Neue Fassadenbekleidungen, Dämmungen und Abdichtungen übernehmen die zuständigen Fachbetriebe.
Senden Sie uns Fotos, Standort, ungefähre Flächen und Angaben zum gewünschten Rückbau. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte und eine mögliche Besichtigung.
Unverbindlich anfragen ↗FAQ
Senden Sie uns Standort, Fotos oder Pläne, den gewünschten Umfang und Termin. Hilfreich sind Angaben zu Abmessungen, Zugängen, vorhandenen Anschlüssen und allfälligen Materialabklärungen.
Rückbaugrenzen, Zugänge, Schutzmassnahmen und Zuständigkeiten müssen abgestimmt sein. Erforderliche technische Trennungen, Schadstoffabklärungen und Freigaben sind vor Beginn durch die zuständigen Fachpersonen sicherzustellen.
Materialtrennung, Transportwege, Entsorgungsnachweise und der Übergabezustand werden in der Offerte festgehalten. Besenreine Übergabe oder zusätzliche Reinigung erfolgen im vereinbarten Umfang.
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